Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22, 2 BvR 11/22   

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https://dejure.org/2022,2582
BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22, 2 BvR 11/22 (https://dejure.org/2022,2582)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.2022 - 2 BvR 10/22, 2 BvR 11/22 (https://dejure.org/2022,2582)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 10/22, 2 BvR 11/22 (https://dejure.org/2022,2582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden wegen Unzulässigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 66 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Konkurrentenstreitsache bzgl Besetzung von Stellen am BFH - Verwerfung mehrerer unzulässiger Ablehnungsgesuche - teilweise Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch bezüglich mehrerer Richter aufgrund ihrer Beteiligung an zuvor angestrengten Verfahren und unterbliebener Begründung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Konkurrentenstreitsache bzgl Besetzung von Stellen am BFH - Verwerfung mehrerer unzulässiger Ablehnungsgesuche - teilweise Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 19 Abs. 1
    Ablehnungsgesuch bezüglich mehrerer Richter aufgrund ihrer Beteiligung an zuvor angestrengten Verfahren und unterbliebener Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Konkurrentenstreitsache bzgl Besetzung von Stellen am BFH - Verwerfung mehrerer unzulässiger Ablehnungsgesuche - teilweise Parallelentscheidung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewerbungsverfahrensanspruch - und seine Grenzen in der Konkurrentenklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsverfassungsbeschwerde - und die formellen und materiellen Substantiierungsanforderungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge - und die Monatsfrist für eine Verfassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheit - wegen Vorentscheidungen in anderen Sachen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
    Maßgeblich ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ).

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juli 2021 - 2 BvE 4/20 u.a. -, Rn. 19).

  • BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18

    Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
    Maßgeblich ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ).

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juli 2021 - 2 BvE 4/20 u.a. -, Rn. 19).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
    Dieser Schlussfolgerung liegt der auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannte Grundsatz zugrunde, dass ein unterlegener Beamter aus dem Bewerbungsverfahrensanspruch eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung nur dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, das heißt, wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfGE 141, 56 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, Rn. 9 f., 13 f.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
    Dieser Schlussfolgerung liegt der auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannte Grundsatz zugrunde, dass ein unterlegener Beamter aus dem Bewerbungsverfahrensanspruch eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung nur dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, das heißt, wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfGE 141, 56 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, Rn. 9 f., 13 f.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
    Für eine hinreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde ist ein Vortrag erforderlich, der das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzt, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
    Eine Verbindung von Verfahren ist dann geboten, wenn im Wesentlichen dieselben oder voneinander abhängige Fragen streitig sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ).
  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
    Entscheidungen über Anhörungsrügen können nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten und sich nicht darin erschöpfen, dass sie einer Beschwer durch die mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung nicht abhelfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 43 m.w.N., und vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
    Für eine hinreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde ist ein Vortrag erforderlich, der das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzt, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

  • BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17

    Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

  • BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 2163/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung unzulässiger

  • BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und Nichtannahme der

    Der Umstand, dass in einem früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren von der in § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, von einer Begründung der Nichtannahmeentscheidung abzusehen, kann die Besorgnis der Befangenheit offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 10/22, 2 BvR 11/22 -, Rn. 6).
  • VG Schleswig, 14.07.2022 - 12 B 26/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Ergibt jedoch die gebotene wertende Betrachtung des Einzelfalles klar erkennbar, dass der Rechtschutzsuchende auch im Falle einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird, eine realistische und nicht nur theoretische Beförderungschance also nicht gegeben ist, kann ein Anspruch auf eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung nicht bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.01.2022 - 2 BvR 10/22 - Juris Rn. 21).
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